Europäische Harmonisierung von Daten- und Verbraucherschutz nur auf hohem Niveau
Zu den heute von EU-Kommissarin Viviane Reding offiziell vorgestellten Entwürfen einer EU-Datenschutz-Verordnung und einer Richtlinie für die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerold Reichenbach:
Die Zielsetzung ist richtig. Auch die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich für eine Harmonisierung im Bereich Datenschutz in der EU aus. Die Bundesregierung muss sich jedoch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Harmonisierung nicht deutsches Verfassungsrecht außer Kraft setzt, Grundrechte geschützt werden und insbesondere das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht ausgehebelt wird.
Es darf nicht zu einer Verschlechterung des Rechtschutzes für den einzelnen Bürger kommen. Entscheiden wir uns für die Rechtsform einer Verordnung, ist für deren Auslegung nicht mehr primär das Bundesverfassungsgericht, sondern der Europäische Gerichtshof (EuGH) zuständig. Vor dem EuGH gibt es keine Möglichkeit einer Individualbeschwerde, so dass es zu einer faktischen Beschneidung des Grundrechtsschutzes kommen könnte. Das Bundesverfassungsgericht könnte sogar in die Bredouille kommen, seine bisherige Rechtsprechung, wo es um das Verhältnis von nationalem Verfassungsrecht zu abgeleitetem Europäischen Gemeinschaftsrecht geht, in Frage stellen zu müssen, um nach wie vor einen hohen Grundrechtsschutz in Deutschland gewährleisten zu können. Das könnte dazu führen, dass Europäisches Recht nicht mehr einheitlich von den Mitgliedstaaten angewandt werden kann, weil es in Deutschland unter Umständen verfassungswidrig wäre. Die Wahl der Rechtsform muss deshalb mit all ihren Konsequenzen sorgfältig überdacht werden.
Zu den Inhalten: Es ist zu begrüßen, dass durch die Verordnung Unternehmen zu größerer Sorgfalt beim Datenschutz verpflichtet werden. Der Bürger soll umgehend benachrichtigt werden müssen, wenn seine Daten verloren gehen oder unrechtmäßig entwendet werden. Unternehmen, die keinen Sitz in der EU haben, sollen sich nach der Verordnung richten müssen, wenn sie sich an EU-Bürger wenden. Das betrifft auch Internetunternehmen wie Facebook und Google, wo heiß umstritten ist, welches Recht anwendbar ist. Auch das neu eingeführte so genannte "right to be forgotten" ist ein wichtiger Schritt zu mehr Daten- und Verbraucherschutz im Internet. Der Nutzer kann nun jederzeit seine Zustimmung zur Datenverarbeitung zurückziehen. Datenschutzfreundliche Voreinstellungen sollen verpflichtend werden (Privacy by default/ Privacy by design), das heißt alle Produkte und Dienstleistungen müssen bei Auslieferung beziehungsweise bei der ersten Inanspruchnahme datenschutzfreundlich voreingestellt sein, damit nur so viele Daten erfasst, verarbeitet und gespeichert werden, wie für die Nutzung unbedingt erforderlich ist.
Die Inhalte sind zu unterstützen. Die Bundesregierung ist nun gefordert, sich im Rat der Europäischen Union und gegenüber der Europäischen Kommission für eine weitgehende europäische Harmonisierung auf einem hohen Datenschutz-Niveau einzusetzen, ohne dabei deutsche Grundrechtsstandards aus den Augen zu verlieren.

EU-Verordnung schafft einheitlichen Datenschutz
Die innenpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten, Birgit Sippel und Wolfgang Kreissl-Dörfler, SPD-Europaabgeordneter und stellvertrendes Mitglied im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, begrüßten die am Mittwoch von EU-Kommissarin Viviane Reding vorgelegte Gesetzesinitiative zu EU-weiten Standards beim Datenschutz: "Ein einheitlicher und moderner Rahmen für den Datenschutz ist dringend notwendig. Wir müssen die Rechtssicherheit beim Datenschutz verbessern, ohne die Freiheit im Internet zu beschneiden."
Nach den neuen Gesetzesvorschlägen soll das EU-Datenschutzrecht auch dann gelten, wenn ein Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU hat, seine Angebote sich aber auch an europäische Verbraucher richten. Bislang berufen sich in den USA ansässige Internetunternehmen wie Google darauf, nicht dem europäischen Datenschutz zu unterliegen. Unternehmen, die gegen das Datenschutzrecht verstoßen, sollen künftig mit Bußgeldern von bis zu zwei Prozent ihrer jährlichen Umsätze belegt werden. Birgit Sippel: "Der Schutz der persönlichen Daten ist ein Grundrecht. Daher müssen die Menschen in Europa darauf vertrauen können, dass ihre Daten innerhalb wie außerhalb der EU wirksam geschützt werden."
Die EU-Datenschutznovelle beinhaltet eine neue Datenschutzverordnung sowie eine Richtlinie zur Datenverarbeitung bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Der neue Rechtsrahmen soll die Datenschutzrichtlinie von 1995 an das digitale Zeitalter anpassen, insbesondere im Umgang mit sozialen Netzwerken, Suchmaschinen und dem Online-Handel.
"Die jüngsten Fälle von Datenklau und Datenmissbrauch machen deutlich, dass enormer Handlungsbedarf besteht. Dazu gehört auch, die Menschen für einen verantwortungsvollen Umgang mit modernen Medien zu sensibilisieren und Bildungsangebote, gerade für Kinder, anzubieten. Immer noch gehen viele zu sorglos mit der Preisgabe ihrer eigenen Daten um, was sich andere zunutze machen können. Jedem muss bewusst sein, welche Spuren er im Internet hinterlässt und welche Konsequenzen das hat", so Birgit Sippel.
Auch das Erstellen von Nutzerprofilen durch soziale Netzwerke oder den Online-Handel soll erschwert werden und keine Anwendung mehr auf Minderjährige finden. Die SPD-Europaabgeordnete begrüßte zudem, dass den Verbrauchern das 'Recht vergessen zu werden' eingeräumt wird. So sollen künftig ihre Daten gelöscht werden, wenn der Grund für die Speicherung erlischt. Birgit Sippel abschließend: "Profit auf Kosten der Privatsphäre darf nicht länger hingenommen werden. Die neuen Kommissionsvorschläge nehmen viele Bedenken des Europäischen Parlaments auf und stellen eine gute Grundlage für die anstehende Beratung dar."

Hohes Daten- und Verbraucherschutzniveau im Internet endlich umsetzen
26.01.2012 - Anlässlich der heutigen 1. Beratung des Gesetzentwurfs der SPD-Bundestagsfraktion zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) erklären der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Wirtschaftsausschuss Martin Dörmann und der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Innenausschuss Gerold Reichenbach:
Die Bundesregierung hält den deutschen Internetnutzern nun seit einem dreiviertel Jahr im Europäischen Recht vorgesehene Verbraucher- und Datenschutzrechte vor. Es gibt jetzt keine Ausrede mehr: Die überfällige Umsetzung der sogenannten Cookie-Richtlinie muss umgehend erfolgen. Die bisherige Regelung im deutschen Telemediengesetz sieht eine datenschutzrechtlich schwache Kombination aus Unterrichtungspflichten des Diensteanbieters und einer Widerspruchsmöglichkeit für den Nutzer vor (Opt-Out). Der Verbraucher muss gezielt bei jedem Surfvorgang seine Browsereinstellung ändern, um zu verhindern, dass er in seinem Verhalten durch sogenannte Cookies ausgespäht wird. Das ist weder praktikabel, noch entspricht es europäischem Recht.
Durch die sogenannte E-Privacy Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis spätestens Mai 2011 Regelungen zu erlassen, die Anbietern von Telemediendiensten das Speichern von Informationen auf den Computern der Nutzer durch Cookies in der Regel nur erlauben, wenn der Nutzer aufgrund vorheriger umfassender Information eingewilligt hat (Opt-In). Bislang dürfte den wenigsten Nutzern bekannt sein, dass durch die Verwendung von sogenannten "Tracking-Cookies" detaillierte Nutzerprofile angelegt werden können. Information, Aufklärung und Einwilligungsvorbehalt sind deshalb wichtige Voraussetzungen für selbstbestimmtes Surfen im Netz.
Der Bundesrat hat bereits im August 2011 (BR-Drs. 156/11) einen entsprechenden Vorstoß unternommen. Die Bundesregierung wollte daraufhin im Rahmen der Telekommunikations-Novelle eigene Vorschläge unterbreiten, wie eine vernünftige Regelung im Telemediengesetz aussehen könnte. Das ist bisher nicht passiert. Die Koalition ist offensichtlich auch auf diesem Felde zum Schaden der deutschen Verbraucher völlig handlungsunfähig. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert nachdrücklich, nun endlich entsprechende Regelungen zum Verbraucherschutz umzusetzen.
Die SPD-Bundestagsfraktion legt deshalb heute in Übereinstimmung mit dem Bundesrat einen Gesetzentwurf vor, der die weitgehend technikneutrale Formulierung der Richtlinie übernimmt. Wir fordern die Regierungskoalition auf, die Richtlinie endlich umzusetzen und nicht weiter die völlig aberwitzige Auffassung zu vertreten, dass der Nutzer dem Setzen von Ausspäh-Cookies alleine dadurch zustimme, dass er seinen Browser nicht umkonfiguriert habe.