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Jutta STEINRUCK

EU-Kommission: Betriebsunfall bei Rente?

"Die Kommissionspläne zur Zukunft der Rentensysteme in Europa sind eine große Enttäuschung. Das Europäische Parlament hatte bereits vor einem Jahr viele der Vorschläge abgelehnt. Aber nun tauchen sie einfach erneut wieder auf", kritisierte die SPD-Europaabgeordnete und Rentenexpertin Jutta Steinruck das am heutigen Donnerstag vorgestellte EU-Weißbuch zur Rente.

Darin macht sich die EU-Kommission weiterhin für eine Kopplung zwischen Lebenserwartung und Renteneintrittsalter stark, ohne Rücksicht auf die Lebensarbeitszeit oder die Art der Beschäftigung. Auch die deutsche Betriebsrente ist nach wie vor im Visier. "Würden die Pläne der Kommission umgesetzt und die Eigenkapitalregeln (Solvency II) auch auf Betriebsrenten angewandt, kämen allein auf die deutschen Versicherungsträger Kosten in Höhe von bis zu 45 Milliarden Euro zu. Das wäre das Aus für die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland. Die Betriebsrente ginge selbst in Rente", befürchtet Jutta Steinruck.

"Die staatlich organisierte und umlagefinanzierte Rente ist ein Garant für die Solidargemeinschaft in Deutschland und Europa. In der Finanzkrise sind die staatlichen Rentensysteme im Gegensatz zu den kapitalfinanzierten Renten stabil geblieben", betonte Jutta Steinruck. Deshalb hatte das Parlament in seinem Initiativbericht vor einem Jahr gefordert, die staatliche Finanzierung der Rente zu stärken. Stattdessen will die EU-Kommission jedoch die private Vorsorge, die sogenannten dritte Säule, weiter ausbauen. „Dabei vergisst die Kommission aber, dass es viele Menschen gibt, die sich eine private Vorsorge schlichtweg nicht leisten können", hob die SPD-Europaabgeordnete hervor.

"Die 27 Rentensysteme in Europa sind historisch gewachsen und können nicht über einen Kamm geschoren werden. Das muss auch die Kommission respektieren", forderte Jutta Steinruck. Dies gelte insbesondere für die Betriebsrentensysteme.

"Positiver zu bewerten sind jedoch die Versuche der Kommission, die geschlechterspezifischen Rentenunterschiede abzubauen und die Beschäftigungsfähigkeit von älteren Menschen zu erhöhen", merkte Jutta Steinruck abschließend an.

Hintergrund:

Die Europäische Kommission hatte das Grünbuch zu angemessenen, nachhaltigen und sicheren europäischen Pensions- und Rentensystemen im Juli 2010 vorgelegt. Das EU-Parlament hatte darauf im Februar 2011 dazu einen Initiativbericht verabschiedet. Dem Grünbuch und den Konsultationen folgte nun das Weißbuch Rente, das ebenfalls im Europäischen Parlament beraten wird.

Anton SCHAAFAnette KRAMME

Weißbuch Rente: Keine neuen Impulse für die Alterssicherung

Anlässlich des von der Europäischen Kommission vorgelegten Weißbuchs "Agenda für angemessene, sichere und tragfähige Renten" erklären die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und der zuständige Berichterstatter Anton Schaaf:

Das von der EU-Kommission vorgelegte Weißbuch ist eine Enttäuschung, da die in dem Konsultationsprozess zu dem Grünbuch eingebrachten Vorschläge nur unzureichend aufgegriffen worden sind. Weiterhin richtet die Kommission ihr Hauptaugenmerk auf die Reduzierung der öffentlichen Ausgaben für die Alterssicherung, die Verlängerung der Lebensarbeitszeit und den Abbau staatlicher kollektiver Sicherungssysteme zugunsten privater individueller Altersvorsorge.

Die Forderung, der demografischen Entwicklung durch eine an die Steigerung der Lebenserwartung gekoppelte Erhöhung des Rentenalters Rechnung zu tragen, ist dabei aus zwei Gründen negativ zu bewerten:

  • Einerseits unterschätzt eine rein biologisch-demografische Sicht die Bedeutung von steigender Erwerbsbeteiligung, Kapitalakkumulation und Produktivitätssteigerung. So konnte in der Bundesrepublik der 1950/60 Jahre trotz eines ungleich stärkeren demografischen Wandels, als er für die Zukunft zu erwarten ist, eine Anhebung des Leistungsniveaus der Rentenversicherung erfolgen.
  • Andererseits ist es unter demokratischen Gesichtspunkten abzulehnen, dass Parlamente ihren Entscheidungsmöglichkeiten entbunden werden, indem eine technokratische "Sachzwang-Logik" implementiert wird.

Zu kritisieren ist insbesondere, dass das Weißbuch sich nahezu ausschließlich auf den Aspekt der Kostenreduktion beschränkt. So hat die Kommission weder eine Strategie zur Bekämpfung von Altersarmut parat, noch stellt sie sich die Frage, was ein "angemessenes" Leistungsniveau für langjährig Beschäftigte darstellen soll.

Auch werden von der Kommission die Ergebnisse der Bemühungen in den Mitgliedsstaaten nicht ausreichend reflektiert. So wird Deutschland von der EU-Kommission zwar bescheinigt, durch die durchgeführten Reformen, die stabile Beitragssätze und ein lebensstandardsicherndes Gesamtversorgungsniveau über ein Drei-Säulen-Modell gewährleisten sollen, einen Großteil der Anforderungen für ein stabiles Alterssicherungssystem mittlerweile zu erfüllen. Trotzdem befürchtet die Kommission generell eine finanzielle Überforderung der Mitgliedsstaaten, wenn die öffentlichen Ausgaben für die Alterssicherung weiter wachsen sollten.

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